Save the date: 23. Februar 2017 – Kundgebung in Berlin für eine Ausnahmeregelung für Rotkreuzschwestern

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt wird am 21. Februar 2017 seine Entscheidung zum Rechtstatus von Rotkreuzschwestern verkünden. Sollte das BAG zu der Entscheidung kommen, Rotkreuzschwestern als Arbeitnehmerinnen einzustufen, würden die Mitglieder der DRK-/BRK-Schwesternschaften unter das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) fallen.

Dieses Gesetz wurde vor wenigen Wochen neu verabschiedet – in Kraft treten wird es am 1. April 2017. Ein wesentlicher Bestandteil der Novellierung des AÜG ist, dass Leiharbeitnehmer/-innen nur noch maximal für 18 Monate in einem Unternehmen eingesetzt werden können.

Trotz intensiver Bemühungen und einer Petition mit fast 11.000 Unterschriften, ist es vor der Verabschiedung des Gesetzes nicht gelungen, eine Ausnahmeregelung für Rotkreuzschwestern im AÜG zu bewirken. Der Verband der Schwesternschaften vom DRK e.V. mit seinen 33 DRK-/BRK-Schwesternschaften ist aber fest entschlossen, auch weiterhin mit Nachdruck zu verdeutlichen, dass die über 150-jährige Existenz von Rotkreuz-Schwesternschaften nicht aufs Spiel gesetzt werden darf! Rotkreuzschwestern müssen auch weiterhin unbefristet und uneingeschränkt in den Gesundheitseinrichtungen in Deutschland und der Welt für Hilfe- und Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen da sein können!

Dafür brauchen wir Sie: Kommen Sie am 23. Februar 2017 nach Berlin! Gemeinsam werden wir vor dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales unserer Forderung nach einer Ausnahmeregelung für Rotkreuzschwestern – d.h. der Herausnahme aus dem Anwendungsbereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes – Ausdruck verleihen! Nur zusammen sind wir stark: Miteinander + Füreinander!

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