Klimaanpassung für eine vulnerable Bevölkerungsgruppe

Ministerium

In der Altenpflege sind wir verantwortlich für eine besonders vulnerable Bevölkerungsgruppe, die tendenziell stärker unter den Folgen des Klimawandels leidet. Aus diesem Grund haben wir uns beim Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit um eine Förderung zur Klimaanpassung beworben. Wir freuen uns sehr, dass wir durch die Bewilligung zu unserem Förderantrag „AnpaSo FSP 1: Erstellung eines Klimaanpassungskonzepts für das Altenheim Rotkreuzstift der DRK Schwesternschaft Rheinpfalz-Saar e. V. in Neustadt an der Weinstraße“ den nächsten Schritt gehen können.

Laufzeit:

01.11.2025 bis 31.10.2026

Förderkennzeichen:

67APS1904

Förderprogramm:

Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen

Förderschwerpunkt:

Förderschwerpunkt 1, Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise

Ziel und Inhalte:

"Vulnerable Personengruppen sind den Gefahren und Risiken der Klimaerhitzung besonders ausgesetzt. Sie sind außerordentlich schutzbedürftig und benötigen Unterstützung, um sich gegen die Folgen der Klimaerhitzung zu wappnen.
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) unterstützt soziale Einrichtungen dabei, sich auf die Folgen der Klimaerhitzung vorzubereiten und sich an diese anzupassen. Die Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen soll ermöglichen, die notwendigen Klimaanpassungsprozesse im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor anzugehen und umzusetzen. Ziel ist, durch die Förderung vorbildhafter Modellvorhaben Anreize zur Transformation dieses Sektors zu setzen.
Die Förderrichtlinie legt einen Schwerpunkt auf naturbasierte Maßnahmen. Damit sollen Synergien und positive Nebeneffekte zu den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie für mehr ökologische Nachhaltigkeit und Lebensqualität erzielt werden. Darüber hinaus sollen die geförderten sozialen Einrichtungen als Multiplikatoren dienen, um die vorbildhaften Vorhaben als Best-Practice-Beispiele möglichst überregional bekannt und sichtbar zu machen sowie zur Nachahmung anzuregen."
Auszug von Über die Förderrichtlinie

Zum Ministerium Zur Projektträgerin

Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

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