Verkürzte Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann
Start: Oktober 2024
Dauer: 2 Jahre
Zugangsvoraussetzungen:
- gesundheitliche und persönliche Eignung zur Ausübung des Berufs
- abgeschlossene Ausbildung Pflegeassistenz*
- Bescheinigung für den Antrag zur Verkürzung der Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann:
Auf Antrag bei der zuständigen Behörde kann die Ausbildung als Pflegefachfrau/Pflegefachmann nach §12 PflBG um ein Jahr verkürzt werden.
*Die Ausbildung kann auf Antrag um ein Drittel ihrer Dauer verkürzt werden bei einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in Assistenz- und Helferberufen der Pflege (z.B. einjährige Krankenpflegehilfeausbildung), die bestimmten Mindestanforderungen genügt, die von den Konferenzen der Arbeits- und Sozialminister beziehungsweise der Gesundheitsminister der Länder festgelegt wurden.
Ruf uns an oder schreib uns, damit wir gemeinsam prüfen, ob du die Voraussetzungen für eine Verkürzung der Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann erfüllst!
Doris Scheib
Schulleitung
E-Mail: doris.scheib(at)drk-kliniken-saar.de
Tel.: 0 68 31 171-487